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Attische Demokratie ArtikelDie Attische Demokratie genannt in dem weitesten Sinne eine geschichtliche Phase in der Athener Polis und ist eine der frühesten uns bekannten Gesellschaften, die nach demokratischen Gesichtspunkten organisiert war. In dem Gegensatz zu heute waren allerdings sowohl Frauen als auch nicht-freie Männer (der größte Teil der männlichen Bevölkerung) vom demokratischen Prozess ausgeschlossen. Auch eine Gewaltenteilung, ein fundamentaler Bestandteil jeder modernen Demokratie, war der attischen Demokratie fremd.
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Die Entwicklung hin zur klassischen attischen Demokratie vollzog sich in mehreren Schritten, in denen zuerst monarchische, dann oligarchische Elemente stets weiter zu Gunsten demokratischer beseitigt wurden.
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Vorgeschichte seit der Zeit Homers und Hesiods | |
Die Gesellschaft ist zur Zeit der Entstehung der Werke von Homer und Hesiod (8. Jahrhundert v. Chr. grundsätzlich in Adelige und Nichtadelige unterschieden: Großer Besitz und militärisches Potential stehen weitgehend armen Bauerntum und Handwerk gegenüber.
Als politische Institutionen kommen in den Epen die Volksversammlung, der Adelsrat und das Königtum vor. Volksversammlung und Adelsrat nehmen dabei, ähnlich der frührömischen Königszeit, lediglich beratende Funktion ein.
Das Königtum geht in dem 8./7. Jahrhundert v. Chr. fast überall in eine Aristokratie über. (Das Königtum bspw. Spartas beschränkt sich auf Heerführung und sakralen Handlungen). Auch in Athen wird das Königtum spätestens in dem 7. Jh. abgeschafft.
Seit 682 v. Chr. bestehen die attischen Archontenlisten, der Areopag hat sich in dieser Zeit wohl aus dem alten Adelsrat weiterentwickelt.
Die erste bekannte Kodifizierung des attischen Rechts unternahm Drakon in dem Jahr 624 v. Chr.: Durch Regelungen für Blutrache wurden die Adelsfehden stark eingeschränkt und für sonstige Vergehen harte ("drakonische") Strafen eingeführt.
Mit Drakon lag die Rechtsetzung nun bei staatlichen Organen und nicht mehr bei der jeweiligen Adelssippen.
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Solon, Archon von Athen seit 594 v. Chr. reformierte als "Versöhner" ("Diallaktes") Athen grundlegend. Dies erst machte die Entwicklung der attischen Demokratie möglich.
Durch wirtschaftlich-soziale Maßnahmen wie die Aufhebung aller Geld- und Hypothekenschulden, ein Verbot der Schuldknechtschaft sowie die Entlassung aller Schuldsklaven in die Freiheit (Seisachtheia) sicherte er den sozialen Frieden in Athen.
Seine Reformen flankierte Solon mit der Neuordnung der Bevölkerungseinteilung und der politischen Institutionen:
Die Athener Bürger waren nach ihrem Besitz in vier Klassen eingeteilt, die unterschiedliche Rechte hatten:
- Pentakosiomedimnoi (jene, die über 500 Scheffel ernten): Zugang zu dem Archontat, Wehrdienstverpflichtungen als Reiter
- Hippeis (über 300 Scheffel): erst nach einiger Zeit Zugang zu dem Archontat, Wehrdienstverpflichtungen als Reiter
- Zeugiten (über 200 Scheffel): Zugang zu den übrigen Ämtern, Wehrdienstverpflichtungen als Hopliten
- Theten (unter 200 Scheffel): Besitzlose, Zugang ca. zu dem Volksgericht und zur Volksversammlung, Leichtbewaffnete Krieger und militärische Hilfsdienste
Dieses timokratische Prinzip regelte den Zugang zu den Institutionen:
Der Areopag setzte sich aus ehemaligen Archonten zusammen und diente als oberster Gerichtshof, kontrollierte die Beamten und führte die allgemeine Staatsaufsicht über Athen. Die Boule ("Rat der 400") beriet die Volksversammlung, zu der nun theoretisch alle männlichen Bürger über 20 Jahre zugelassen waren. Sie wählter den Rat der 400 (später 500) und die neun Archonten und beschloss die Gesetze (für die Zeit bis Kleisthenes ist allerdings ca. ein Volksbeschluss belegt).
Schließlich wurde auch ein Volksgericht konstituiert, bei welchem wohl gegen Zwangsmaßnahmen der Magistrate (Beamte) geklagt werden konnte.
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- Reform der Phylen 509 v. Chr.
- Schaffung der Isonomie (gleiches Recht für alle Staatsbürger)
- Einführung des Scherbengerichts (Ostrakismos). Demnach konnte jedes Jahr von den Vollbürgern ein Name auf eine Tonscherbe geschrieben werden. Die Person, die mindestens 6 Tausend Stimmen erhielt, musste Athen für 10 Jahre verlassen, allerdings ohne Ehrverlust und ohne die Konfiskation seines Besitzes befürchten zu müssen.
- Kleisthenes erhöhte die Anzahl der Ratsmitglieder auf 500 und öffnete den Rat für jeden Bürger, der sich keiner Verbrechen schuldig gemacht hatte.
Nach Kleisthenes wurde noch 487 v. Chr. die Wahl der Archonten neu geregelt: aus den beiden oberen Klassen wurden 500 Personen durch das Los bestimmt. Folge war, dass das Amt des Archons an politischer Bedeutung verlor, dafür aber das Amt des Strategen (10 Generäle, die aufgrund ihrer Kenntnisse ernannt, aber eben nicht gelost wurden) zunahm.
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Unter Perikles wurde die radikale Demokratie vollendet. So wurde 462 v. Chr. der Areopag ausgeschaltet und alle Befugnisse gingen auf den Rat, die Volksversammlung (Ekklesia) und die Geschworenengerichte über. Zusätzlich wurde:
- die Einführung von Diäten (Geldzahlungen) 461 v. Chr. beschlossen, so dass der Besuch der allgemeinen Volksversammlung (in der alle Vollbürger abstimmen konnten und auf die stets mehr Rechte über gingen) auch für Angehörige der niederen Schichten möglich war, die ansonsten ja ihren Lebensunterhalt zu bestreiten hatten.
- 451 v. Chr. die Beschränkung des Bürgerrechts auf Männer athenischer Abstammung (von beiden Elternteilen her) und
- die 3. Klasse (Zeugiten) 458 v. Chr. zu dem Archontat zugelassen.
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Funktionsweise und Bewertung | |
Die Entstehung der attischen Demokratie wäre undenkbar gewesen ohne die Polisstruktur des antiken Griechenlands. Jede Polis bildete einen eigenen souveränen Raum mit eigener Rechtsetzung und politischem System. Aufgrund der relativ kleinen Größe der einzelnen Polis waren demokratische und direktdemokratische Ansätze relativ einfach durchführbar.
schematische Darstellung der attischen Demokratie nach Solon
Die attische Demokratie war eine Spielart der direkten Demokratie mit eingeschränkten Stimmrechten für die Vollbürger Athens. Als Vollbürger galten ca. Männer über 20 Jahre, die auch das athenische Bürgerrecht besaßen. Folglich ausgeschlossen waren Frauen, Sklaven und dort wohnende Fremde (Metöken). Man schätzt, dass ca. etwa ein Viertel der Bevölkerung Attikas (die auf 270.000-300 Tausend geschätzt wird) zu dem Demos gezählt werden kann. Die Zahl der sich tatsächlich an den Volksversammlungen beteiligenden Menschen lag stets unter 10.000, meist eher um die 2 Tausend bis 3.000.
Es existierten keine Parteien oder Fraktionen, wohl aber gewisse Klientelinteressen. Der Rat der 500 hatte ca. die Aufgabe, die Gesetzesbeschlüsse vorzubereiten und damit der Volksversammlung zu zuarbeiten. Er beriet auch die Beamten und beaufsichtigte sie, die wirkliche Macht lag aber bei der Volksversammlung, die - in dem Gegensatz zur modernen Demokratie, wo das Volk ca. alle vier oder fünf Jahre wählt - andauernd in den Entscheidungsbildung der Gemeinschaft eingebunden war. Der Demos hielt jederzeit die Macht in den Händen, sowohl in der Volksversammlung als auch in den Geschworenengerichten, wo per Los ausgewählte Laienrichter saßen, deren Urteile die Volksversammlung allerdings in der Regel nicht aufheben konnte.
Eine Gewaltenteilung, wie sie heute in allen modernen Demokratien der Welt praktiziert wird, existierte nicht. Der unumschränkte Souverän war die Volksversammlung, die tatsächlich eine beinahe drückende Kontrolle über die Beamten und den Rat ausübte. Ein hervorstechendes Merkmal der athenischen Demokratie war das Losverfahren, welches als Garant dafür galt, dass alle Ämter allen Bürgern zugänglich waren!
Die meisten Beamten wurden denn auch nicht gewählt, sondern durch ein Losverfahren bestimmt. Die Beamten durften ihr Amt ca. ein Jahr ausüben (Annuität) und nicht wiedergewählt werden. Ausgenommen davon waren die Strategen, die auch nicht gelost wurden. Die anderen Beamten mochten unqualifiziert sein, doch standen sie unter Weisungsaufsicht von Rat und Volksversammlung und mussten auch Rechenschaft ablegen. Eine Machtkonzentration war somit ausgeschlossen, doch gewann dafür das Amt des Strategen besonders an Gewicht (Kimon, Perikles, Alkibiades etc. waren Strategen gewesen), da diese auch wiedergewählt werden durften.
Leicht konnte sich die Volksversammlung (mit oder ohne Wirkung von Demagogen) auch dazu hinreissen, fatale Entscheidungen zu fällen (wie in dem Peloponnesischen Krieg). Auch die Tatsache, dass neben etwaigen Fehlurteilen der Volksversammlung, Laien die Position von Richtern in den Geschworenengerichten einnahmen, löste in der modernen Forschung Kritik aus. Hinzu kam, dass der attische Seebund sich bald zu einem reinen Instrument zur Wahrung der attischen Hegemonie entwickelte und die Beschlüsse der Volksversammlung maßgeblich dazu beigetragen haben.
Vom heutigen Standpunkt aus würde sich die attische Demokratie als Demokratie in dem modernen Sinne disqualifizieren, da ca. eine Minderheit der erwachsenen Bevölkerung wahlfähig war und zudem die Gesetzesherrschaft faktisch kaum gegeben war (eben durch den großen Kompetenzspielraum der Volksversammlung, deren Walten keine Grenzen gesetzt waren). Dennoch entstand mit der attischen Demokratie etwas völlig Neues, was man durchaus als Keimzelle der modernen Demokratie nennen kann, da die männlichen Vollbürger ansonsten alle Rechte hatten, unabhängig von Herkunft und Vermögen. Wobei angemerkt werden muss, dass wohl die Politie des Aristoteles dem heutigen Modell der Demokratie etwas näher stehen würde.
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